Deutschland verfügt über 32 Universitätsklinika, die mit Ausnahme der beiden hessischen Standorte Marburg/Gießen (gehören zum Rhön Klinikum Konzern) in öffentlicher Hand sind. Die Universitätsklinika werden geführt vom Vorstand, der mindestens aus dem ärztlichen Direktor und dem kaufmännischen Direktor besteht. In einigen Bundesländern zählen auch der Direktor für Pflege und der Dekan zum Vorstandsgremium, je nachdem, ob es sich in der Führung um ein Kooperationsmodell oder ein Integrationsmodell handelt.

Die beiden herausgehobenen Positionen innerhalb des Vorstands sind in der Regel der Medizinische Vorstand, der auch den Vorsitz bzw. die Sprecherfunktion wahrnimmt und der Kaufmännische Vorstand. Die Arbeitsverträge dieser beiden Vorstandspositionen sind auf fünf Jahre befristet. Ein Jahr vor Ablauf der Befristung trifft das Aufsichtsgremium die Entscheidung, ob der jeweilige Vertrag um weitere fünf Jahre verlängert wird oder mit Ende der Befristung ausläuft. Nicht selten wird der Vertrag bereits vorzeitig beendet, weil sich keine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Vorstandsmitgliedern entwickelt hat. Manchmal scheitert es aber auch an der fehlenden Kompetenz dieser herausgehobenen speziellen Führungs- und Managementverantwortung. Ein guter Chefarzt oder Ordinarius ist eben nicht gleich auch ein guter Medizinischer Vorstand mit den entsprechenden Führungs- und Managementkompetenzen.

Eine kaufmännische Führungs- und Management Persönlichkeit aus einem anderen Branchenumfeld benötigt eine längere Einarbeitungszeit, um die hochkomplexen und sensiblen Organisationen mit ihren ärztlichen Führungspersönlichkeiten/Ordinarien erfolgreich zu führen. Unmöglich ist das aber nun wirklich nicht. Das beweisen einige medizinische und insbesondere branchenfremde kaufmännische Vorstände, die seit Jahren ihre Aufgaben in ihrem Universitätsklinikum erfolgreich bewältigen. Leider wird von dieser Option viel zu wenig Gebrauch gemacht. Mittlerweile wechseln teilweise erfolglose kfm. Vorstände von einem Universitätsklinikum in das nächste; mit Halbwertzeiten von weniger als fünf Jahren. Es ist wie im Wanderzirkus.

Auch ein wissenschaftlich renommierter Ordinarius ist noch lange kein guter medizinischer Vorstand.  Die Auswahlkommissionen sind entweder häufig schlecht beraten oder beratungsresistent, weil sie ihr eigenes zumeist falsches Bild über die persönlichen fachlichen Anforderungen eines medizinischen Vorstands fest verankert haben.

Dann reden sie gerne vom wissenschaftlichen Leuchtturm, der die Reputation des Universitätsklinikums nach außen tragen soll. Das wiederum ist aber die Verantwortung der einzelnen Ordinarien und des Dekans. In den vergangenen Jahren wurden die meisten medizinischen Vorstandspositionen mit Ordinarien/C4 Professoren anderer Universitätsklinika besetzt. Sie sind mit wenigen Ausnahmen nur marginal erfolgreich und lassen sich den Wechsel in die Medizinische Vorstandsposition großzügig honorieren und absichern.